Zur Wiedereinführung der Landsgemeinde
Gestern abend fand im Hotel Kaubad, wo die Teilnehmenden logieren, eine Diskussion rund um die Wiedereinführung der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden statt. Grundlage bildete eine Seminararbeit, die Patrik Louis, Stein, Student der Jurisprudenz an der Uni St. Gallen, 2007 geschrieben hat und die die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer allfälligen Wiedereinführung thematisiert.
Eine Kombination
Patrik Louis schlägt vor, die Landsgemeinde mit den alternativen Stimmmöglichkeiten (Urnen- und Briefwahl) zu kombinieren. Er schreibt dazu: «Die Stimmabgabe an der Urne oder per Briefwahl endet zum Beispiel am Vorabend der Landsgemeinde. Diese Stimmen werden bis zum Beginn der Landsgemeinde ausgezählt. An der Landsgemeinde werden dann unmittelbar nach jeder Abstimmung die jeweiligen <externen> Stimmen zum Ergebnis hinzugezählt. Damit wissen die Landsgemeindeteilnehmer sofort, ob sie etwas angenommen oder abgelehnt haben. Eine doppelte Stimmabgabe wird verunmöglicht, da jeder Stimmberechtigte nur einen Stimmrechtsausweis hat und diesen bei seiner Stimmabgabe aushändigen muss.»
Rechtliche Mängel eliminiert
Damit bleibe die Landsgemeinde auf unkomplizierte Weise in ihrer traditionellen Form und mit voller Kompetenz unangetastet, gleichzeitig seien aber sämtliche rechtlichen Mängel eliminiert, erläutert Patrik Louis. Es sei heute allgemein anerkannte Praxis, dass die Stimmabgabe an der Urne oder brieflich erfolge, der Stimmberechtigte könne also jederzeit auswählen. «Der Stimmberechtigte kann dadurch auch selbständig auf die geheime Stimmabgabe verzichten, da der Staat weder bei der brieflichen noch bei einer (allfälligen) elektronischen Stimmabgabe die Geheimhaltung des Wahlaktes garantieren kann. Bei der Stimmabgabe wäre die Landsgemeinde mit den anderen Stimmabgabeformen gleichberechtigt. Das, so Patrik Louis in seiner Arbeit, erhalte die überragende politische Stellung der Landsgemeinde oder stärke sie sogar noch, da sie weiterhin der einzige Ort wäre, an dem alle Stimmen zusammenkommen. Diese Lösung sei politisch ohne grosse Widerstände durchsetzbar, zudem habe jeder die Möglichkeit, seine Stimme in der Form abzugeben, die ihm am besten entspreche.
«Widerspruch wäre gelöst»
«Der bisher unlösbar scheinende Widerspruch zwischen direkter Demokratie und elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen wäre damit gelöst», schreibt Patrik Louis und gibt zu bedenken, dass Appenzell Ausserrhoden mit dieser Form eine Pionierstellung erhalten und Vorbild für eine neue Stufe der politischen Beteiligung sein würde. (eg)